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		<title>H4U Nachrichten</title>
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		<description>Neueste Nachrichten von hebamme4u.net</description>
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			<title>H4U Nachrichten</title>
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		<lastBuildDate>Thu, 13 Jun 2013 10:13:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Strengere Regeln für Werbung für Babynahrung</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//strengere-regeln-fuer-werbung-fuer-babynahrung.html</link>
			<description>Das Ende der Bilder von glücklichen Säuglingen in Verbindung mit Produkten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="field field-name-title field-type-ds field-label-hidden"><div class="field-items"><div class="field-item even">Für Babynahrung gelten in der EU in Zukunft strengere&nbsp;Regeln für Werbung und Kennzeichnung. Beschönigende Bilder glücklicher&nbsp;Säuglinge in Verbindung mit Produkten bestimmter Marken sollen verboten werden,&nbsp;heisst es in dem Text, den das EU-Parlament am Dienstag in Strassburg&nbsp;verabschiedete.<br />&nbsp;<br />Bei der Produktion soll der Einsatz von Pestiziden nach Möglichkeit beschränkt&nbsp;werden. Die Grünen im EU-Parlament kritisierten, dass ihre Forderung nach einem&nbsp;völligen Verbot besonders giftiger Pestizide keine Mehrheit fand. Die&nbsp;Verordnung betrifft die Nahrung für Babys bis zu 12 Monaten.<br />&nbsp;<br />Die strengeren Regeln gelten auch für die sogenannte &quot;Kindermilch&quot; für Kinder&nbsp;ab einem Jahr, die die Hersteller gern als &quot;Wachstumsmilch&quot; anpreisen.&nbsp;Grundsätzlich soll mit dieser Verordnung erreicht werden, dass sich Eltern bei&nbsp;der Ernährung der Kinder nicht zu sehr durch Werbung beeinflussen lassen. Die&nbsp;neuen Regeln sollen ab September in Kraft treten. </div></div></div>]]></content:encoded>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Kind &amp; Kegel</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 12 Jun 2013 09:09:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>SIDS und kein Ende</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//sids-und-kein-ende.html</link>
			<description>In den letzten Tagen rauschte ein Artikel  über den Plötzlichen Kindstod durch einige Medien</description>
			<content:encoded><![CDATA[Dort wurden so seltsame Thesen aufgestellt, das ich nich einmalt einen Kommentar in Betracht gezogen habe.
Jetzt habe ich sozusagen eine &quot;Gegendarstellung&quot; zu bieten. Viel besser recherchiert und fachlich abgesichert.
<blockquote>&nbsp;Es war einmal ein Kinderarzt, dem waren Babys im Elternbett ein Graus. Und wie redet man Müttern und Vätern einen intuitiv liebevollen Umgang mit ihrem Baby am leichtesten aus? Indem man ihnen Angst macht. Und so machte er sich unser Kinderarzt daran, zu beweisen, dass das gemeinsame Schlafen von Eltern und Kindern hochgefährlich sei. Das erwies sich allerdings als gar nicht so einfach: Schließlich belegen viele Studien, dass Babys nirgendwo sicherer schlafen als in unmittelbarer Nähe ihrer Eltern, sofern diese nicht rauchen.</blockquote>
<link http://www.nora-imlau.de/2013/05/keine-angst-vorm-familienbett/ _blank external-link-new-window>Zum vollständigen Artikel von Nora Imlau</link>]]></content:encoded>
			<category>Hebamme4u</category>
			<category>Kind &amp; Kegel</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 28 May 2013 10:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kristina Schröder: &quot;Neuregelung ermöglicht einen würdigen Umgang mit 'Sternenkindern'&quot; </title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//kristina-schroeder-neuregelung-ermoeglicht-einen-wuerdigen-umgang-mit-sternenkindern.html</link>
			<description>Bundestag beschließt Änderung des Personenstandsrechts </description>
			<content:encoded><![CDATA[Diese Gesetzesänderung geht über den Text vom Ministerium hinaus. Zur Ergänzung von mir&nbsp; noch Folgendes
Es gibt Neugeborene, die man keinem Geschlecht zuordnen kann. Bisher mussten die Eltern entscheiden ob in der Geburtsurkunde männlich oder weiblich steht.
Jetzt kann man das Geschlecht offen lassen. Sind die Kinder alt genug&nbsp; sollen sie selber entscheiden können, ob sie Junge / Mann oder Mädchen / Frau sein wollen. 
Marlies Grein
<blockquote></blockquote>
<i>Newsletter&nbsp; des Ministeriums</i>
Kristina Schröder: &quot;Neuregelung ermöglicht einen würdigen Umgang mit 'Sternenkindern'&quot; <br />Bundestag beschließt Änderung des Personenstandsrechts <br /><br />Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz - PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten &quot;Sternenkindern&quot; - also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden - erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich. <br /><br />Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder: &quot;Die Änderung des Personenstandsrechts zugunsten der vielen Mütter und Väter eines so genannten 'Sternenkindes' ist nicht nur rechtlich und familienpolitisch notwendig, sondern vor allem eine Frage der Menschlichkeit. Eltern, die mit einer Fehlgeburt einen schweren Schicksalsschlag erlitten hatten, mussten bisher auch noch hinnehmen, dass ihr totes Kind behandelt wird, als hätte es nie existiert. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt eine Regelung finden konnten, die endlich einen würdigen Umgang ermöglicht mit diesen 'Sternenkindern', wie viele Eltern sie nennen. Die Neuregelung sieht vor, dass Eltern ihr totes Kind beim Standesamt namentlich anmelden können. Sie können ihm damit offiziell eine Existenz geben und erhalten einen Raum, um Abschied zu nehmen und als Familien wahrgenommen zu werden. Mir war es wichtig, dass die neue Regelung rückwirkend auch für Mütter und Väter gilt, die diesen schweren Schicksalsschlag bereits erleiden mussten.&quot; <br /><br />Aus diesem Anlass traf sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute <br />(Freitag) in Berlin mit den Eheleuten Martin, mit deren Schicksal und ganz persönlichem Einsatz dieser neue Umgang mit den so genannten &quot;Sternenkindern&quot; <br />besonders eng verbunden ist. <br /><br />Das Personenstandsrechtsänderungsgesetz setzt zudem eine Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen. Beide Neuregelungen gehen zurück auf die Initiative der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. ]]></content:encoded>
			<category>Kind &amp; Kegel</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 15 May 2013 09:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Universitätsklinik Marienhospital Herne</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//universitaetsklinik-marienhospital-herne.html</link>
			<description>als „Babyfreundliche Geburtsklinik“ ausgezeichnet</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="COLOR: rgb(51,51,51)"><span style="FONT-SIZE: 16px">Bergisch Gladbach / Herne, den 22. April 2013 – Die Universitätsklinik Marienhospital Herne erhält heute das Qualitätssiegel „Babyfreundlich“.</span></span> 
Geburtskliniken mit dieser Auszeichnung verwirklichen die B.E.St.®-Kriterien, die auf den internationalen Vorgaben von WHO und UNICEF beruhen. „B.E.St.® steht für `Bindung´, `Entwicklung´ und `Stillen´“. Diese Kriterien seien wissenschaftlich fundiert und ermöglichten die effektive Förderung der Bindung zwischen Mutter und Kind, der kindlichen Entwicklung und des Stillens, unterstrich Gisela Meese, Geschäftsführerin der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundlich“, bei der Übergabe des Auszeichnungs-Zertifikats. „Die Auszeichnung Ihres Hauses als `Babyfreundliche Geburtsklinik´ beinhaltet die Herausforderung, hervorragende Betreuungsqualität zu gewährleisten und unterstützt Sie bei Ihrem Bemühen, den innigen Kontakt zwischen Mutter und Kind zu fördern. `Babyfreundlich´ steht für Qualität in der Geburtshilfe“. Dies sei für viele werdende Eltern ein wichtiges Argument, ihr Kind dort zur Welt zu bringen. „Deshalb entscheiden sich immer mehr werdende Eltern für `Babyfreundlich´“, betonte Meese. Die Universitätsklinik Marienhospital Herne gehört jetzt zu den 78 Babyfreundlichen Geburtskliniken bundesweit und ist das 11. Haus in Nordrhein-Westfalen mit dem internationalen Qualitätssiegel.
<span style="FONT-SIZE: medium"><b>Große Freude / Fundiertes Stillmanagement / Beratung von Eltern und Wöchnerinnen</b></span>
„Über diese internationale Auszeichnung, mit der die besonderen Leistungen unserer baby-freundlichen Geburtshilfe bei der Betreuung von Mutter und Kind gewürdigt werden, sind wir sehr erfreut“, betonte der Direktor der Frauenklink, Professor Dr. med. Clemens Tempfer. Die Klinik verwirkliche die Anforderungen der „B.E.St.-Kriterien für eine Babyfreundliche Ge-burtsklinik“ in der täglichen Arbeit. „Besonderen Wert legen wir auf die Förderung der Mutter/- Eltern-Kind-Beziehung“. Dafür werde das Team ständig geschult und die Fortbildungsinhalte erfolgreich in die Praxis umgesetzt. „Das Personal der Geburtshilfe verfügt über hervorragendes theoretisches und praktisches Wissen im Stillmanagement“, so Professor Tempfer. Auch würden alle Frauen, die die Hebammen-Sprechstunde nutzten, über die Bedeutung und Praxis des Stillens informiert. „Für die werdenden Eltern und Wöchnerinnen liegt ein ansprechend gestalteter Stillratgeber vor. Er erhält alle erforderlichen Informationen“, unterstrich der Direktor. Auch Mütter, die nicht stillen möchten, seien willkommen, da nicht gestillte Kinder von der Bindungsförderung ganz besonders profitieren. „Eltern werden bei Bedarf individuell zur bindungsfördernden Flaschenfütterung beraten“.
<b><span style="FONT-SIZE: medium">Unterstützung beim Anlegen / Hinweis auf Stillgruppen</span></b>
„Wir leiten unsere Wöchnerinnen an, wie sie ihre Kinder korrekt anlegen können“. Diese Praxis werde von den Müttern gut angenommen und selbstverständlich umgesetzt, unterstrich Professor Tempfer. „Auf eine hervorragende Unterstützung der Familien auch nach der Entlassung legen wir besonderen Wert. Wir bieten eine Still-Hotline und ein wöchentliches Stillcafé in der Klinik, das von Fachpersonal begleitet wird“. Alle Mütter würden bereits beim Auf-nahmegespräch auf die Hebammenbetreuung nach der Entlassung hingewiesen, so der Direktor abschließend.
<b><span style="FONT-SIZE: medium">NRW bundesweit Nummer Zwei bei „Babyfreundlich“</span></b>
Nordrhein-Westfalen ist bundesweit die Nummer Zwei bei „Babyfreundlich“: Von insgesamt 78 Geburts- und Kinderkliniken mit der internationalen Auszeichnung gibt es jetzt 11 in diesem Bundesland, mehr nur noch in Baden-Württemberg (15). Geschäftsführerin der WHO/UNICEF-Initiative Meese: „Babyfreundlich steht für Qualität in der Geburtshilfe“ / Nordrhein-Westfalen Nummer Zwei bei „Babyfreundlich“
]]></content:encoded>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 23 Apr 2013 11:10:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundeskabinett beschließt das Gesetz zur Förderung der Prävention</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//bundeskabinett-beschliesst-das-gesetz-zur-foerderung-der-praevention.html</link>
			<description>Am 20. März hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit der Stärkung der Prävention reagiert die Bundesregierung auf die tiefgreifenden Veränderungen, die der demografische Wandel für Deutschland mit sich bringt und schafft die Grundlagen für noch mehr Gesundheitsförderung. Die Krankenkassen sollen mit rund 420 Millionen Euro die Versicherten dabei unterstützen, ein gesundes Leben führen zu können.
Dabei wird es zwei Schwerpunkte geben: Betriebliche Gesundheitsförderung sowie bessere und qualitätsgesicherte Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen, wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.<br />Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Viele Krankheiten können vermieden werden, wenn frühzeitig auf bekannte Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder etwa auf psychische Belastungen Einfluss genommen wird. 
Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, frühzeitig gegenzusteuern. Es lohnt sich hier mehr zu investieren, damit Kinder gesund aufwachsen. Damit aus den Kindern gesunde Erwachsene werden, die nicht an den Folgen einer Erkrankung leiden, die durch ein gesundheitsbewussteres Veralten hätte vermieden werden können. Wir müssen allen Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Deswegen sorgen wir dafür, dass die Krankenkassen gezielt Angebote in den Lebenswelten der Menschen anbieten, so zum Beispiel Kindergärten, Schulen aber auch in Betrieben oder Senioreneinrichtungen. Die Angebote müssen qualitätsgesichert, zielorientiert und evaluiert sein. Das heißt, es muss klar sein, dass sie einem jungen Menschen im Kiez, einem Arbeitnehmer oder einer älteren Person helfen, gesundheitliche Risiken zu minimieren und so die Gesundheit zu erhalten.“
<br />Je früher im Lebensverlauf Präventionsmaßnahmen greifen, desto eher können gesundheitliche Risikofaktoren beeinflusst werden. Der Gesetzentwurf stellt deshalb sicher, dass die Krankenkassen schon ab dem Kindesalter mit zielgerichteten Präventionsangeboten auf eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Versicherten hinwirken können. Dabei sollen sich die Krankenkassen an gesetzlich festgelegten Gesundheitsförderungszielen wie „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“ orientieren. Auf diese Weise kann ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung insbesondere vieler chronischer Erkrankungen geleistet werden. Die Krankenkassen sollen künftig nur noch qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen finanzieren.
<br />Für Präventionsleistungen sollen die Krankenkassen insgesamt doppelt so viel ausgeben wie bisher (aktueller Ausgaben-Richtwert: jährlich 3,01 Euro je Versicherten; Ausgaben-Richtwert ab 2014: jährlich 6 Euro je Versicherten). Innerhalb dieses Rahmens sollen die Krankenkassen ihre Ausgaben für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Leistungen in Lebenswelten der Versicherten (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Seniorenheimen etc.) mindestens verdreifachen.
<br />Ab dem Jahr 2014 sollen die Krankenkassen für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung jährlich mindestens 2 Euro je Versicherten ausgeben (Ausgaben 2011: jährlich 0,61 Euro je Versicherten). Für Leistungen in den Lebenswelten der Versicherten sind jährlich mindestens 1 Euro je Versicherten vorgesehen (Ausgaben 2011: jährlich 0,33 Euro je Versicherten). Mit diesen Mitteln und mit Hilfe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können die Krankenkassen verstärkt Angebote der Länder und der Kommunen im direkten Lebensumfeld der Versicherten unterstützen. Dies ermöglicht es, gerade auf die Menschen zuzugehen, die bislang nur schwer mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden konnten.
<br />Ferner sieht der Gesetzentwurf Verbesserung für die Prävention bei Kindern und Jugendlichen vor. Alle Krankenkassen sollen in Zukunft die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr übernehmen. Die bisher im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei U-Untersuchungen kann damit geschlossen werden.
<br />Ein besonderes Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, stärker als bisher Präventionsaspekte bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sowie bei den Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene (sogenannter Check-up) zu berücksichtigen. Die Ärztinnen und Ärzte sollen deshalb die Versicherten auf der Grundlage der individuellen gesundheitlichen Risiken und Belastungen präventionsorientiert beraten. Am Ende dieser Beratung kann eine ärztliche Empfehlung für eine Präventionsmaßnahme stehen. Auch dies wird dazu beitragen, dass Präventionsangebote, insbesondere die von den Krankenkassen angebotenen Präventionskurse, gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen.
<br />Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungssituationen vor. Beispielsweise haben Versicherte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige häufig Schwierigkeiten, die Präventions- und Vorsorgeangebote am Wohnort in ihren regulären Tagesablauf zu integrieren. Diese Versichertengruppe soll daher Präventionsangebote in kompakter Form fernab des Alltags, auch in anerkannten Kurorten, in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz zur Inanspruchnahme zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.
<br />Der Gesetzentwurf betont die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung. Er setzt deshalb auf eine zielbezogene Zusammenarbeit der unterschiedlichen Präventionsakteure. Der Bundesgesundheitsminister wird die Länder und Kommunen, die Sozialpartner und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden Ständigen Präventionskonferenz einladen. Damit wird dauerhaft eine Plattform etabliert, die die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer nationaler Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele fördert.
<i></i>]]></content:encoded>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 10:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>terre des hommes: Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt ist unzureichend</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//terre-des-hommes-gesetzentwurf-zur-vertraulichen-geburt-ist-unzureichend.html</link>
			<description>Der geplante Gesetzentwurf des Familienministeriums zur vertraulichen Geburt ist unzureichend</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Dies erklärte das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes in einer Stellungnahme. Der Vorschlag, die Beratungsangebote für Schwangere in Notsituationen zu erweitern und die vertrauliche Geburt gesetzlich zu regeln, sei richtig und begrüßenswert.</b> 
So werde endlich die legale Möglichkeit einer befristeten Anonymität geschaffen und zugleich dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft Rechnung getragen. Es sei aber nicht einzusehen, warum Babyklappen, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt, und die Einrichtung der anonymen Geburt und Kindesabgabe, die sogar gegen geltendes Recht verstoßen, laut Gesetzentwurf vorerst weiterhin geduldet werden sollen.
<br />„Der Entwurf verfolgt gute Absichten, doch die Ausführungsbestimmungen sind unzureichend, denn besonders durch die Duldung der anonymen Kindesabgabe verfehlt das Gesetz sein Ziel“, sagte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes. <br />„Bundesfamilienministerin Schröder hatte im vergangenen Jahr eine Gesetzesinitiative zur vertraulichen Geburt angekündigt, um damit die gesetzwidrigen Angebote von Babyklappen und der anonymen Geburt zu beenden. Der Gesetzentwurf, der am 13. März im Kabinett behandelt werden soll, sieht aber die vorläufige Duldung dieser Angebote vor. 
Wir fordern den Gesetzgeber auf, mit der Einführung der vertraulichen Geburt Babyklappen und Einrichtungen zur anonymen Geburt unverzüglich zu verbieten, anstatt wie in dem Entwurf vorgesehen erst drei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zu evaluieren.“<br />Der Ethikrat des Deutschen Bundestages hatte sich in einer Empfehlung vom November 2009 ebenfalls für die Einführung der vertraulichen Geburt und gegen andere Formen der anonymen Kindesabgabe ausgesprochen. Der Rat verwies dabei auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Babyklappen und Angeboten zur anonymen Geburt.
<br />Aktuellen Daten von terre des hommes zufolge ist die Zahl der Kindestötungen trotz Babyklappen und Angeboten der anonymen Geburt in Deutschland nicht zurückgegangen.]]></content:encoded>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 20 Mar 2013 09:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Deutsches Kinderhilfswerk: Erneut Steigende Kinderarmut</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//deutsches-kinderhilfswerk-erneut-steigende-kinderarmut.html</link>
			<description>Die Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bei der Bekämpfung der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&nbsp;„Die Kinderarmut in Deutschland ist erneut gestiegen. Nach neuesten Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Armut betroffen.
&nbsp;Die Bundesregierung muss endlich handeln und ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut vorlegen, wie es schon das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat. Dazu soll die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit konkreten Zielvorgaben vorlegen, mit dem der Kinderarmut wirkungsvoll begegnet werden kann. Dabei muss es sowohl darum gehen, materielle Verteilungsgerechtigkeit herzustellen als auch verbesserte Bildungschancen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Dazu gehört auch der fristgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder mit einer gleichzeitigen Qualitätsoffensive für eine bessere frühkindliche Bildung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.<br />„Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland wird natürlich auch den Einsatz finanzieller Mittel erfordern. Diese Kosten dürfen aber nicht zu einer Blockadehaltung führen. Nichts kann wichtiger sein, als in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu investieren. Es kommt also vor allem auf den politischen Gestaltungswillen von Regierungen und Parlamenten an, um Kinderarmut in Deutschland zu überwinden und allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechteres Aufwachsen zu ermöglichen. Soziale Sicherheit für Kinder und Bildungsgerechtigkeit sollten in einer der reichsten Industrienationen der Welt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Realität sieht aber seit vielen Jahren anders aus“, so Hofmann weiter.
<br />Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der am 6. März vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verkennt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes an vielen Stellen die sozialen Realitäten in Deutschland. Ein weiteres Problem besteht darin, dass den wenigen kinderpolitischen Instrumenten, die die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg gebracht hat, ein desaströses Zeugnis ausgestellt werden muss.
So ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2011 eingeführt wurde, nach wie vor ein bürokratisches Monster ohne durchschlagende Wirkung. „Hier muss die zuständige Sozialministerin von der Leyen endlich den Tatsachen ins Auge blicken und das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend reformieren. Das könnte ein erster Schritt hin zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder in Deutschland sein“ so Hofmann abschließend.]]></content:encoded>
			<category>Kind &amp; Kegel</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 14 Mar 2013 11:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin: gute Ernährung muss gelernt sein</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//deutsche-gesellschaft-fuer-kinder-und-jugendmedizin-gute-ernaehrung-muss-gelernt-sein.html</link>
			<description>Die Übung macht´s: Durch regelmäßiges Essen gesunder Lebensmittel entwickeln Kinder Geschmack an...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>&nbsp;Dieser frühkindliche Lernerfolg prägt dann nachhaltig die Ernährungsgewohnheiten (und die Gesundheit) im weiteren Leben.</b>
<br />„Wir essen nicht das, was uns schmeckt, sondern uns schmeckt das, was wir regelmäßig essen!“, betont Prof. Dr. Berthold Koletzko von der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Während Süßes und Salziges auf angeborene Präferenzen treffen, ist die Vorliebe für Gemüse und Obst leider weit geringer ausgeprägt.
<br />Wie aber können Kinder dauerhaft an gesunde Ernährung herangeführt werden? Für einen neuen Geschmacksimpuls, so Koletzko, brauchen Kleinkinder 7 bis 8 Versuche, bis sie ihn wirklich als vertraut und wohlschmeckend akzeptieren. Gesunde Kost sollte also immer wieder freundlich angeboten und „Testbissen“ der Kleinen gelobt werden.
<br />Kinder und Jugendliche nehmen heute zu viel Zucker, gesättigte Fette und Salz und zu wenig mehrfach ungesättigte (essenzielle) Fettsäuren, Eisen, Jod und die Vitamine D und Folat zu sich. Damit sich Vollkornprodukte, Gemüse und Obst auf dem Ernährungsplan behaupten können, empfehlen die Ernährungsexperten der DGKJ qualitätsgesicherte Standards in Krippen, Kindergärten und Schulen sowie praxisnahe Informationen für Eltern und Kinder: Regelmäßige Bewegung mit Spaß, täglich frisches Gemüse und Obst und Wasser statt gezuckerte Getränke zeigen signifikante Gesundheitserfolge für die gesamte Familie.
<i></i>]]></content:encoded>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Kind &amp; Kegel</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 12 Mar 2013 11:40:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kaiserschnitt – Entbindungstationen informieren zu defensiv und zu spät</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//kaiserschnitt-entbindungstationen-informieren-zu-defensiv-und-zu-spaet.html</link>
			<description>Aufklärung nicht unter allen Umständen 

Kaiserschnittentbindungen laufen natürlichen Geburten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Kliniken mit Entbindungsstationen tun jedoch im Vorfeld der Niederkunft zu wenig, um Ratsuchende gezielt anzusprechen und sie mit dieser Problematik vertraut zu machen</b>
Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 44 Geburtsstationen in Nordrhein-Westfalen. Die Krankenhäuser nutzen auch das Internet zu wenig, um Schwangere bereits bei der Suche nach einer geeigneten Geburtsklinik über Risiken bei der Schnittentbindung und mögliche Alternativen zu informieren. “Aufklärung zu einer Geburt mit Bauchschnitt erfolgt meist erst, nachdem sich werdende Mütter in der Klinik angemeldet haben oder aufgenommen wurden – und häufig auch erst dann, wenn Risiken erkennbar sind”, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Entscheidung für eine Geburt per Skalpell ist vielfach eine Frage des Ermessens: Jedes dritte Kind kommt in Deutschland inzwischen per Kaiserschnitt zur Welt. Die Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung offenbart hierbei starke regionale Schwankungen zwischen 17 und 51 Prozent (in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel: 24 Prozent Kaiserschnittgeburten im Rhein-Sieg-Kreis und 43 Prozent im Kreis Olpe). Darin spiegeln sich auch Einstellung und Umgang der jeweiligen Klinik mit dieser technischen Lösung. Da der Kaiserschnitt zwar immer häufiger, aber nicht von sämtlichen Kliniken gleichermaßen angewendet wird und nicht immer einen begründeten Notfall darstellt, benötigen Schwangere sehr gute Informationen über dessen Vor- und Nachteile sowie über den Umgang der Kliniken mit dieser Geburtsform. Nur dann haben sie auch eine faire Chance, das Thema Schnittentbindung bei der Wahl eines Krankenhauses mit zu bedenken.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale NRW bei jeder dritten Klinik mit Geburtsstation in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 61) nachgefragt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form Schwangere über die jeweilige Kaiserschnittpraxis informiert werden. Von 48 Reaktionen lieferten 44 Rückläufe aussagekräftige Daten: 32 Kliniken geben an, über keinen bestimmten Zeitpunkt – etwa bereits bei der Kliniksuche – für eine umfassende Aufklärung zu verfügen. Nur wenn sich Komplikationen abzeichnen, kommt der Kaiserschnitt in 38 Geburtskliniken (86 Prozent) ausführlich zwischen Arzt und der Schwangeren zur Sprache. In diesem Fall informieren fast alle Kliniken (43 bzw. 98 Prozent) werdende Mütter und Väter über die Risiken und zeigen alternative Entbindungsformen auf (40 bzw. 91 Prozent).
Ergänzend im Vorfeld bietet jedoch nur rund die Hälfte der Entbindungsstationen zusätzliche Veranstaltungen und schriftliche Materialien rund um den Kaiserschnitt an. Auch mit speziellen Informationen im Internet hapert’s noch sehr: Nur 23 Kliniken (38 Prozent) erläutern in drei bis fünf Sätzen den Ablauf eines Kaiserschnitts. Auf Nutzen und Risiken weisen gerade mal drei Krankenhäuser hin.
Fazit: “Beim Kaiserschnitt fehlen feste Standards. Viele Kliniken mit Geburtsstationen nehmen bei diesem heiklen Thema die Pflichten zur Information und Aufklärung, wie sie das neue Patientenrechtegesetz künftig festschreibt, nicht sorgfältig genug wahr. Viele Schwangere wählen ein Krankenhaus, ohne vorher zu wissen, ob Entbindungen mit Skalpell dort an der Tagesordnung sind. Oftmals bleibt ihnen keine eigene Wahl, und sie müssen sich kurz oder während einer Geburt ohne ausreichende Kenntnis für oder gegen einen Kaiserschnitt entscheiden”; kritisiert Müller.
Der NRW-Verbraucherzentralenchef fordert von den Kliniken ein stärkeres Engagement: “In Zeiten generell zugänglicher Information gehört eine fest installierte und frühzeitige Aufklärung rund um den Kaiserschnitt zum Standardprogramm einer Entbindungsstation.” Konkret müssen die Kliniken sämtliche krankenhausspezifischen sowie allgemeinen Informationen rund um die Kaiserschnittproblematik öffentlich – online oder gedruckt – zugänglich machen. “Nur anhand einer umfassenden Vorbereitung, in der alle Fakten und Erkenntnisse sowie Zahlen über Häufigkeit der Kaiserschnitte erläutert werden, können werdende Mütter und Väter souverän eine Entscheidung für eine Entbindung in einer Klinik treffen, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht”, erklärt Müller. Dabei dürfen auch Informationen über Schmerzen nach der Operation, Komplikationen bei späteren Schwangerschaften und mögliche seelische Belastungen nicht fehlen.
Den vollständigen Bericht zum Umgang der befragten Entbindungskliniken mit Kaiserschnitten gibt’s im Internet unter&nbsp;<span style="TEXT-DECORATION: underline"><link http://www.vz-nrw.de/UNIQ132872972320722/kaiserschnitt>www.vz-nrw.de/kaiserschnitt</link>.</span>]]></content:encoded>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 26 Feb 2013 10:20:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schreibabys: Klein, hellwach, untröstlich</title>
			<link>http://www.hebamme4u.net/news/newsdetails/artikel//schreibabys-klein-hellwach-untroestlich.html</link>
			<description>Wie Eltern versuchen können, Schreibabys gerecht zu werden </description>
			<content:encoded><![CDATA[Nun ist das freudig erwartete Baby da – und schreit. Immer wieder und ausdauernd. Füttern, wickeln, kuscheln, singen: Nichts hilft. Das Weinen bringt die meisten Eltern oft an den Rand der Verzweiflung. „Nicht immer hat das Baby einen für uns ersichtlichen Grund, wenn es schreit“, erklärt Dr. med. Margret Ziegler im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. „Ein Baby ist nicht immer leicht zu lesen“, fährt die&nbsp; Ärztliche Leiterin der Sprechstunde für Schreibabys am Kinderzentrum München fort. „Erst mit etwa sechs Monaten können Eltern ihr Kind besser verstehen.“&nbsp;
Müdigkeit&nbsp;hält Ziegler für einen sehr häufigen Grund des Schreiens – auch wenn äußere Anzeichen dies nicht vermuten lassen, denn die Kleinen können dabei hellwach und überreizt wirken. Um dem vorzubeugen, rät sie tagsüber zu vielen mehr oder weniger langen Schlafphasen. „Eine bis anderthalb Stunden nach dem Aufwachen, nach füttern, wickeln, schmusen sollte das Kind wieder zu Einschlafen gebracht werden.“ Das Umfeld dürfe nicht zu aufregend sein, mehrere Babykurse pro Woche etwa überfordere manches Kind. Gut tun den Kleinen ruhige, aufmerksame Eltern, die sich auf den momentanen Rhythmus des Kindes einstellen können.&nbsp;
Ein weiterer Quell der Ruhe: körperliche Nähe. „Wenn eine Mutter das Baby häufig tagsüber am Körper trägt, etwas mit einem Tragetuch oder einer Babytrage, hilft die leichte Bewegung bereits beim Ruhigwerden und Einschlafen“ erklärt Ziegler. Manchmal rät sie auch zum Pucken, dem festen Einschlagen in ein Tuch. Das sollen sich die Eltern aber genau, etwa von der Hebamme, erklären lassen. &nbsp;
Hilft alles nichts, und machen sich bereits negative Gefühle wie&nbsp;Angst&nbsp;und Wut gegenüber dem Kind bemerkbar, sollten die Eltern aber möglichst rasch Unterstützung suchen, etwa in einer Schreiambulanz oder beim Kinderarzt. Vor dem oft gut gemeinten Ratschlag, das Kind einfach mal schreien zu lassen, hält Ziegler nichts. Natürlich sei das in Ordnung, um selbst einmal durchatmen zu können. Das sei sogar wichtig, um aufsteigende Frustrationen nicht am Kind auszulassen. In allen anderen Fällen gelte jedoch: „Einen&nbsp;Säugling&nbsp;kann man nicht verwöhnen.“ Trösten ist immer der bessere Weg. Ziegler hat aber auch eine gute Botschaft für die Eltern: Nach wenigen Monaten finden die meisten Kinder zu sich selbst und werden ruhiger.
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			<category>Kind &amp; Kegel</category>
			<category>Presse</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 16 Feb 2013 10:28:00 +0100</pubDate>
			
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