Bundessozialgericht nimmt Staat bei Impfstudien in die Pflicht
April 28, 2009Kassel – Staatliche Stellen müssen bei der Genehmigung einer Impfstudie für eine ausreichende Information der Patienten sorgen. Geschieht dies nicht, kommt bei einem Impfschaden eine Entschädigung aus staatlichen Kassen in Betracht, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 9 VJ 1/08 R)
Versorgungsleistungen gibt es eigentlich nur, wenn eine öffentlich empfohlene Impfung zu Gesundheitsschäden führt. Nach bisheriger Rechtsprechung des BSG gilt dies aber auch, wenn
