Die Verbraucherzentrale Bremen hatte das Unternehmen Hipp vor einigen Monaten abgemahnt und eine Klage gegen das Unternehmen vorbereitet. Die Gründe: Hipp hatte eine Werbeaussage auf der Homepage plaziert, die von der Verbraucherzentrale scharf kritisiert wurde:
„Das intensive Wachstum des Babys fordert nach dem 4. Monat die Erweiterung des Speiseplans um Fleisch-/Gemüsemahlzeiten, den Menüs.“ (Ablesedatum 21.04.2008)
Diese Behauptung war und ist falsch. Weltgesundheitorganisation, Nationale Stillkommission, Deutsche Gesellschaft für Ernährung oder Bundesinstitut für Risikoforschung – sie alle empfehlen eine Mindeststilldauer von sechs Monaten. Besser kann nach wissenschaftlicher Einschätzung ein Säugling nicht versorgt werden.