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Die Schwangere hat das Recht zu entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchungen nur beim Arzt, nur der Hebamme oder abwechselnd bei Arzt und Hebamme vornehmen läßt.
Von: Marlies/Hebamme
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Eltern müssen in Zukunft die Betriebskostenpauschale für eine Geburt im Geburtshaus nicht mehr selbst zahlen.
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